AGB

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

Der Vermittlungsagentur und Reise-Planer simply out tours

Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften bitten wir Sie die nachfolgenden weiterführenden AGB der simply out tours GmbH VOR Ihrer Buchung sorgfältig zu lesen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Gesellschaftsform weggelassen.

1. Geltungsbereich / Abschluss des Vertrages

Nachfolgende Bedingungen gelten, soweit simply out tours selbst die ausgeschriebene Leistungen erbringt oder die ausgeschriebene Reise veranstaltet. Soweit simply out tours lediglich Leistungen anderer Veranstalter vermittelt, gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Nach der Anmeldung/Buchung durch den Kunden, prüft simply out tours die Durchführbarkeit des simply out Angebotes (z.B. Reise, Führungen, etc.). Bei Anmeldungen zu offenen Terminen muss z. B. eine Mindestteilnehmerzahl erreicht werden. Bei Reisen müssen Bestätigung aller zugekauften/integrierten Leistungen abgewartet werden. Sind alle einzelnen Leistungen wie gebucht durchführbar wird simply out tours dem Kunden unverzüglich die Buchung (Reise, Führung,…) per Email bestätigen.

2. Anmelderhaftung

Anmeldende/Buchende/Auftraggeber schließen mit simply out tours einen Vertrag verbindlich ab und sind simply out tours gegenüber vertraglich gebunden auch für alle anderen Personen, die in der Anmeldung/Buchung genannt oder einzeln aufgeführt sind.

3. Reisevermittlungsvertrag

Der Reisvermittler vermittelt Verträge über Einzelreiseleistungen (z.B. Hotel, Führungen, Leihräder,…) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer.

Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Leistungserbringern.

Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Reisenden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers. Diese Angaben stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers dar. Die Prospekt- und Internet-Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseablauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Geringfügige Änderungen des Programm- und Reiseablaufs sowie der Routenauswahl sind aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen möglich.

Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.

simply out tours haftet bei selber veranstalteten Touren nicht für Schäden, die infolge der Missachtung von Anweisungen der z.B. Tourenguides/Teamern entstehen. simply out haftet nicht für Schäden, die beim Transport von Gepäck und Rädern entstehen. An den MTB-Touren beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

4. Buchung

Die Buchung kann mündlich, telefonisch, per Email, per Fax oder auf elektronischem Weg (Email/Internet) auf Grundlage der Ausschreibung (z. B. simply out tours Website, erstelltes Angebot, etc.) erfolgen.

Die Buchung ist verbindlich, sobald der Eingang der Buchung durch simply out tours per Email oder andere elektronische Medien an den Kunden bestätigt wurde. Erfolgt die Buchung 7 Tage vor dem Termin, ist simply out tours nicht verpflichtet diese anzunehmen.

Nebenabreden/Änderungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform. simply out tours wird diese prüfen und bei Durchführbarkeit schriftlich bestätigen.

Abweichende Reisebestätigen sind für simply out tours 10 Tage bindend. Der Kunde kann dieses neue Angebot innerhalb dieser 10 Tage ablehnen, oder schriftlich unter Einhaltung der entsprechenden Zahlungsfristen annehmen.

5. Preiserhöhung:

simply out tours ist berechtigt aus gutem Grund den Reisepreis zu erhöhen sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Reise ist 4 Monate für Reiseantritt gebucht worden
  • Gründe können sein: Erhöhungen von Gebühren, Erhöhung der Leistungsträger, Währungsschwankungen, …
  • Die Erhöhung erfolgt mind. 21. Tage vor dem Reisebeginn

Der Kunde hat bei einer mehr als 5%igen Erhöhung das Recht von der Reise zurückzutreten oder umzubuchen.

6. Bestätigung für offene Termine:

Die Bestätigung erfolgt frühestens wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist spätestens 10 Tage vor der Tour. Sollte 10 Tage vor der Tour noch nicht die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein, nimmt simply out tours Kontakt zu den angemeldeten Personen auf um ggf. individuelle Lösungen anzubieten.

7. Rechnung und Fälligkeit

Gemäß der Regelung des Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I, Seite 2131) wird simply out tours die Zahlungsaufforderung (bei offenen Terminen) und Rechnungen (bei Gruppenbuchungen/Veranstalter-Buchungen) als pdf-Dokument per Mail ohne elektronische Signatur verschickt.

Bei Gruppen-Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Rechnungssumme sofort fällig, bei Nichtzahlung gilt der Termin als nicht gebucht und die unten, bei den genannten Stornogebühren können von simply out tours berechnet werden. Der Restbetrag ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung zu bezahlen.

Anderslautende Vereinbarungen werden in der Rechnung genannt.

Bei Buchung durch Einzelpersonen für einen sogenannten offenen Termin wird der Teilnahmebeitrag mit der Bestätigung in voller Höhe sofort fällig.

8. Widerrufsrecht

Für Reisen gilt im Regelfall kein Widerrufsrecht, jedoch ist eine Stornierung oder Änderung möglich. Rücktrittsregelungen finden Sie unten, bei den genannten Stornogebühren.

9. Storno und Änderungen:

Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt/Tourbeginn:

Maßgeblich ist der schriftliche Eingang des Rücktritts bei simply out tours, gerichtet an die u. a. Anschrift / Email-Anschrift. Im Falle eines Rücktritts und auch wenn der Auftraggeber die bestätigte Leistung nicht in Anspruch nimmt (Nichterscheinen oder vorzeitige Abreise) gelten folgende Regelungen:

Die Kosten für die Stornierung/Korrektur eines Auftrages oder eines Teils staffeln sich wie folgt:

30 % der Rechnungssumme bei (Teil-)Stornierungen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung.

70 % der Rechnungssumme bei (Teil-)Stornierungen innerhalb von 13 bis 3 Tagen vor der Veranstaltung.

100 % der Rechnungssumme bei (Teil-)Stornierungen zwei Tage vor Veranstaltung, am Vortag oder am Veranstaltungstag – auch bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise.

Sollten durch einzelne Leistungsträger höhere Stornierungsgebühren berechnet werden oder der nachweisliche Schaden höher sein als über die vorgenannte Staffelung abgedeckt, so kann simply out tours diesen Schaden geltend machen.

Bei terminlichen und/oder inhaltlichen Umbuchungen/Änderungen des Auftrages werden pauschal 25 % (mind. 25 Euro + MWST) des gesamten Auftragswertes oder ein höheres angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnet. Sind Leistungen/Reiseleistungen/Teil-Leistungen nicht zu den neuen Bedingungen buchbar, gelten die o. g. Stornierungsgebühren.

Macht simply out tours eine pauschalierte Entschädigung (siehe oben) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, simply out tours die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen.

Nach/Während der Reise/Tour:

Beide Seiten haben unter besonderen Voraussetzungen das Recht vom Vertrag zurück zu treten.

Zahlungskürzungen sind nicht gerechtfertigt, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von simply out tours zu vertreten sind und simply out tours gleichwertige und dem Kunden zuzumutende Ersatzleistungen ermöglicht. Durch erhebliche Änderungen und Auswirkungen auf den Gesamtcharakter der Reise ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunden wird über etwaige Ersatzleistungen in Kenntnis gesetzt. Eine Umbuchung oder ein Rücktritt vom Vertrag kann simply out tours dem Kunden je nach Umstand kostenlos anbieten.

Eine Schlecht-Wetter-Alternative wird i. d. R. bereits im Angebot genannt und gilt als Bestandteil der Reise.

10. Übertragung der Buchung auf einen Ersatzteilnehmer

Ist eine Reise vereinbart, kann der Kunde bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. simply out tours kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für das Bearbeitungsentgelt und den Reisepreis haften der Kunde und der Ersatzteilenehmer als Gesamtschuldner.

Der Kunde wie auch ein Ersatzteilnehmer hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber

simply out tours GmbH, Stühmeyerstr. 33, 44787 Bochum

geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber Dritten z.B. einem vermittelnden Reisebüro oder einem Tourguide/Teamer genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden für den Ersatz sonstiger Schäden angewandt, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfe des Veranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

Eine Abtretung jedweder Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. 

12. Höhere Gewalt:

Wird im Falle von nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ die Leistungserbringung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann simply out tours für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen. simply out tours ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Falle hat simply out tours, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

13. Kostenloser Rücktritt durch simply out tours im Falle von

_Höhere Gewalt:

_Krankheit der Person, die für die Leistungserbringung erforderlich ist (z.B. Tourguide – simply out tours bemüht sich um adäquaten Ersatz)

_Nicht erreichen der ausgeschrieben Mindestteilnehmerzahl – der ggf. bereits gezahlte Teilnahmebeitrag wird durch simply out tours zurückerstattet

_Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen z. B. pünktliche Zahlung nicht einhält oder die Voraussetzungen für eine Reise/Tour-Durchführung nicht mehr gegeben sind.

Simply out tour tritt vom Vertag kostenlos zurück wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer einer Gruppe des Auftraggebers die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

14. Besondere Buchungs-Rahmenbedingungen:

  • Gruppenbuchungen: Wenn Kunden/Auftragsgeber innerhalb 30 Minuten nach vereinbarte Startzeit keinen Kontakt zum in der Bestätigung genannten Ansprechpartner aufnimmt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.
  • Verspätungen verändern nichts an der ursprünglich geplanten Endzeit und dem Rechnungsumfang.
  • Offene Termine: Öffentliche Führungen beginnen pünktlich zu den angegeben Zeiten. Bei Verspätung des Teilnehmers ist der Umtausch sowie Erstattung der Tickets ausgeschlossen. Für die Ausstellung einer Rechnung inkl. UST-Ausweisung kann simply out tours – je nach Aufwand – eine Gebühr verlangen.
  • Veranstalter Buchungen: Es wird gebeten uns die Anmeldefrist und das Erreichen der Mindestteilnehmer mitzuteilen. Die Anzahlung in Höhe von 30% wird fällig sobald wir unsere Leistungen – unabhängig von Ihrem Anmeldestand – fest verplanen. Sollte Ihre Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und somit die Reise abgesagt werden, wenden wir unseren obigen Stornobedingungen an. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform.

15. Durchführbarkeit

Die simply out tours Leistungen finden bei jedem Wetter statt – auch bei Regen. Wir passen die Tour entsprechend an. Eigene zum Wetter passende Schutz-Kleidung/-Ausrüstung ist mitzubringen. Bei Sturm/Gewitter/Glatteis ist der vor Ort eingesetzte Leistungsträger (z. B. Reiseleiter, Stadtführer, Guide, Teamer, …) berechtigt, die Tour je nach Verlauf und Teilnehmer-Kondition zu verändern/zu verschieben/abzusagen.

Bei Sturm oder Gewitter wird simply out tours mit Ihnen in Kontakt treten (bitte Handy-Nr. mitteilen und bereithalten). Sollte simply out tours aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Wetter und Wetterfolgen) die Tour/Aktion am geplanten Termin nicht stattfinden lassen können, bietet simply out tours dem Kunden zuzumutendes und angemessenes Alternativ-Programm am geplanten Tag oder einen Ausweichtermin an. Falls dies auch nicht möglich ist, erhalten Sie in Höhe des Auftragsvolumens / Teilnahmebeitrags eine Gutschrift abzüglich der bis dahin erbrachten Leistung, Stornogebühren von Leistungsträgern und zur Beendigung noch zu erbringenden Leistungen. 

16. Leistungsbeschreibung:

Die Leistungsbeschreibung finden Sie je nach Tour/Buchung auf unserer Website oder im entsprechenden Angebot, welches Ihnen per Email vorliegt.

Die in der Leistungsbeschreibung genannte maximale Personenzahl ist verbindlich. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl überschreiten, verfällt der Anspruch auf Leistungserbringung. Zusatzkosten können entstehen wenn die erhöhten Kapazitäten durch die Erhöhte Teilnehmerzahl von allen eingeplanten Leistungsträgern erbracht werden kann. Diese Zusatzkosten werden Ihnen zuvor per Email mitgeteilt und müssten zusätzlich schriftlich bestätigt/gebucht werden.

Leistungsträger oder andere in der Planung beteiligte (Reisevermittler) sind nicht berechtigt die Leistung anzupassen oder zu verändern. Basisleistungen sind die, in der Bestätigung genannt und beschriebenen Leistungen.

Prospekte und andere Veröffentlichungen der Kunden/Reiseunternehmen oder Leistungsträger sind nicht Gegenstand der Buchung und somit für simply out tours nicht bindend. 

17. Leistungsmangel

Der Kunde kann vor Ort und unmittelbar bei simply out tours und deren Leistungsträgern Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Nachträgliche Mangelmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

18. Gewährleistung und Haftung

Sollte eine von simply out tours selber durchgeführte Reise einmal Mängel aufweisen, so sind die Beanstandungen den Tourenleitern, Teamern oder Guides unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung eventuell auftretender Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde schriftlich innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber simply out zu machen.  Die Anerkennung eines Mangels kann nur durch simply out tours erfolgen.

Bei Gepäckverlust ist unmittelbar der Leistungsträger vor Ort im Beisein eines Dritten zu informieren und der Mängel nachweislich bekanntgegeben werden.

 

simply out tours haftet als Unternehmen für die gewissenhafte Vorbereitung der Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

simply out tours haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsträger vermittelt werden z.B. Transportunternehmen, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche usw. und andere, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Außerdem wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden übernommen (Schäden durch evtl. Verkehrsunfälle sind über die Versicherung des jeweiligen Transportunternehmens abgedeckt). simply out tours haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt entstanden sind.

simply out tours kann die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken,

  1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. soweit simply out tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und simply out tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen simply out tours im Ausland für die Haftung durch simply out tours dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Klagen simply out tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz simply out tours vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht

–  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen  internationaler Abkommen etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt

– oder wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als oben genannten  Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

19. Versicherungen

  1. R+V-Kautionsversicherung für Reiseanbieter (AVB KTV-R)
    Versicherungsschein-Nummer – 210 90 101111172
  2. MDT-Komplettschutz für Reisebüros (Reisevermittler) und Reiseveranstalter
    Police Nr. 60269202458
  3. Berufshaftpflicht-Versicherung (Angabe nach § 2 DL-InfoV)
    Im Rahmen der BVGD-Mitgliedschaft unserer eingesetzten freiberuflichen Gästeführer, Reiseleiter, Teamer (Bundesverband der Gästeführer Deutschlands) besteht eine Haftpflichtversicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich und einer Deckungssumme von TEUR 10.000 bei der Generali Versicherung AG, München.

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20. Ton- und Bildaufnahmen / Bildnutzung:

Während einer Tour/Reise werden u. U. Bilder erstellt. Die Nutzung dieser Bilder/Video ist nur nach der gültigen Rechtslage möglich. Unsere Guides sind grundsätzliche NICHT mit der Veröffentlichung der Bilder auf denen sie zu sehen sind einverstanden!

22. Sonstiges:

  • Es gelten die Hausordnungen der jeweils besuchten Orte.

23. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

24. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist Bochum

Stand: Oktober 2024

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